Auf einen Blick
- Der Kredit wird aus dem Kaufpreis abgelöst, über das Treuhandkonto.
- Bei variablem Zins kostet die vorzeitige Rückzahlung nichts extra.
- Bei Fixzins darf die Bank höchstens 1 % des zurückgezahlten Betrags verlangen.
- Frühzeitig bei der Bank die genaue Restschuld anfragen.
So läuft die Ablöse
- Du fragst bei deiner Bank die aktuelle Restschuld und die Bedingungen für die vorzeitige Rückzahlung an.
- Der Notar oder Anwalt holt von der Bank eine Erklärung, unter welchen Bedingungen sie die Löschung des Pfandrechts zustimmt (Lastenfreistellung).
- Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Treuhandkonto.
- Der Treuhänder überweist der Bank die Restschuld, das Pfandrecht wird im Grundbuch gelöscht.
- Den Rest bekommst du ausbezahlt.
So bekommt der Käufer eine lastenfreie Immobilie und du musst den Kredit nicht vorher selbst zurückzahlen.
Was die vorzeitige Rückzahlung kostet
- Variabler Zinssatz: Die vorzeitige Rückzahlung ist ohne zusätzliche Kosten möglich.
- Fixer Zinssatz: Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn mehr als 10.000 € innerhalb von zwölf Monaten zurückgezahlt werden. Sie ist auf höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Bei Hypothekarkrediten kann der Vertrag stattdessen eine Kündigungsfrist vorsehen, hältst du sie ein, fällt keine Entschädigung an.
Die genauen Bedingungen stehen in deinem Kreditvertrag. Frag früh bei der Bank nach, dann kannst du die Fristen in den Verkaufszeitplan einbauen.
Wenn der Kaufpreis nicht reicht
Liegt die Restschuld über dem erzielbaren Preis, muss die Differenz aus eigenen Mitteln gedeckt werden, sonst stimmt die Bank der Löschung nicht zu. Darum steht am Anfang eine realistische Bewertung, und zwar bevor die Immobilie inseriert wird.
Kann der Käufer meinen Kredit übernehmen?
Grundsätzlich nur, wenn die Bank zustimmt und den Käufer prüft. In der Praxis ist das selten, meist finanziert der Käufer neu und dein Kredit wird abgelöst.
Häufige Fragen
Kann ich mein Haus verkaufen, wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist?
Ja. Der Kredit wird aus dem Kaufpreis über das Treuhandkonto abgelöst, danach wird das Pfandrecht im Grundbuch gelöscht.
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Bei variablem Zinssatz nicht. Bei Fixzins höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, und nur wenn mehr als 10.000 € in zwölf Monaten zurückgezahlt werden.
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Bevor du entscheidest, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar und bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.
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Quellen: